1. Aufklärung und Information über die Windenergie an Land
a) Zielgruppen: Öffentlichkeit, v. a. aber verantwortliche Politiker zur Erhöhung ihrer Entscheidungskompetenz und der Verwaltung zur
Ertüchtigung für die Bearbeitung von Anträgen und Plänen.
b) Bewusstmachung, Hinterfragen und Korrektur des gängigen Jargons (Energiewende, erneuerbare Energien, …)
2. Forderung des bedarfsgerechten Ausbaus der Stromerzeugung aus Wind und Sonne
a) Transparente und nachvollziehbare Bedarfsprognosen (derzeit 160 GW aus Onshore-WEA bis 2040, §4 EEG), die regelmäßig aktualisiert werden
b) Forderung nach ortsangepassten Methoden der Stromerzeugung aus Wind und Sonne (für riesige Windräder geeignete Standorte sind wesentlich seltener als bislang bei der Planung angenommen, es bedarf einer Technologieoffenheit, um ortsangepasste Produktion regenerativer Energie zu ermöglichen)
3. Keine weiteren Windräder
a) Der gesetzlich festgelegte Bedarf von 160 GW ist bereits erreicht bzw. wird übertroffen, insbesondere wenn Repowering von Altanlagen erfolgt.
b) Sollten wie zu erwarten dennoch weitere WEAs gebaut werden, sollen diese nicht im Wald und in Schutzgebieten entstehen
4. Kein weiterer Flächenverbrauch
a) Fläche ist die neue Währung, der Flächenverbrauch in Deutschland muss gestoppt werden
b) Deutschland ist reich an vorgeschädigten oder ökologisch toten Flächen, die sich für die Produktion von Energie aus Wind und Sonne eignen
5. Technologieoffenheit
a) Große Windräder und Flächen-PV werden als Methoden zur Energieproduktion seit langem nicht mehr hinterfragt. Dabei gibt es eine große Vielzahl anderer Methoden, bedarfs- und ortsgerecht Strom zu produzieren.
b) Die Festlegung auf und die Errichtung von großen Windrädern und Flächen-PV im ländlichen Raum führt zu Verringerung der Lebensqualität, zu Konflikten mit Arten- und Naturschutz und zu weiteren Schädigungen von Mensch und Umwelt. Neue Methoden müssen entwickelt und zur Marktreife gebracht werden, die die bekannten Probleme vermeiden
6. Berücksichtigung aller Schutzgüter bei der Stromerzeugung aus Wind und Sonne
a) Wie vom Gesetzgeber vorgesehen muss es eine objektive, evidenzbasierte, transparente und vor allem ergebnisoffene Abwägung bei der Prüfung von Plänen und Anträgen geben. Das ist oft nicht der Fall.
b) Alle Schutzgüter wie Natur- und Landschaftsschutz, Lebensqualität, Gesundheitsschutz müssen ernsthaft berücksichtigt, ihre Belange nicht einfach „weggewogen“ werden.
c) Die sog. „Nullvariante“ (Ablehnung des Plans oder Antrags) ist ausdrücklich und gleichberechtigt zum Plan/ Antrag zu prüfen.
Schaffung der technischen Voraussetzungen des Gesamtkonzepts i. S. einer gesunden Balance zwischen Stromproduktion, Netzanbindung und Speicherung.
