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Das Damoklesschwert des WindBG in Begleitung des EEG schwebt über uns. Welche Folgen haben diese Gesetze und welche Möglichkeiten bieten sich für uns, sich dagegen zu wehren?
Aufgrund dieser Gesetze wird in den Landkreisen an der Einarbeitung dieser Flächenvorgaben die Raumordnung, in den sogenannten Raumordnungsplänen/-programmen, kurz PPOP, gearbeitet. Hier haben die Bürger das erste Mal die Möglichkeit bei der Auslegung dieser Pläne ihre Einwendungen zu platzieren, um diese Flächen zu beeinflussen.
In der Regel wird nicht gleich nach der ersten Auslegung das neue RROP verabschiedet, sondern es kommt häufig zu einer zweiten und dritten Auslegung, bis den Flächen keine Einwendungen mehr entgegengebracht werden können. Zu diesen Einwandmöglichkeiten werden schon von manchen Bürgern und Institutionen Anwälte hinzugezogen.
Nachdem ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) oder dessen Änderung vom Kreistag beschlossen wurde, muss es in Niedersachsen von der oberen Landesplanungsbehörde genehmigt werden. Die obere Landesplanungsbehörde prüft im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Einhaltung gesetzlicher Planungsverpflichtungen, die Anpassung an das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) sowie die Verfahrensanforderungen (z. B. Öffentlichkeitsbeteiligung). Nach Erteilung der Genehmigung durch die Behörde wird die Änderung des RROP vom Landkreis öffentlich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.
